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3. Sonderurlaub und Schulbefreiung
3.1 Sonderurlaub
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (Freistellungsgesetz) vom 20. November 2007 (Gbl. Nr. 19 S. 530 vom 23.11.2007) des Landes Baden-Württemberg. Der Gesetzestext findet sich hier.
3.1.1 Abwicklung
- Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter beauftragt das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen mit diesem Formular, für ihn einen Antrag auf Freistellung bei seinem Arbeitgeber zu stellen. Es bietet sich an, dieses Formular am PC auszufüllen. Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter erhält außerdem dieses Merkblatt, dessen Kenntnis sie / er auf dem Formular bestätigt.
- Die Freizeitleitung schreibt einen Brief an den Arbeitgeber des Freizeit-Mitarbeiters. Eine Textvorlage findet sich hier. Dieser kann an den Arbeitgeber geschickt werden oder von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter persönlich überbracht werden.
- Alles Weitere läuft i.d.R. zwischen der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter und ihrem / seinem Arbeitgeber ab.
3.2 Schulbefreiung
Eine Beurlaubung vom Unterricht kann zum Zwecke der Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit bzw. zur Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen durch die Schule gewährt werden. Hierfür muss ein formloser Antrag an die Schule gestellt werden.
3.2 Schulbefreiung




