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Jungschartag 2012
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Sommerfreizeiten 2012
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Schüleressen
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jesus.com(e)
7. Versicherungen
7.1 Abschluss
- Die Sekretärin schließt rechtzeitig vor Beginn der Freizeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine kombinierte Haftpflicht-/ Unfall-Versicherung, sowie ggf. eine Auslandskranken-Versicherung ab.
- Darüber hinaus spricht die Freizeitleitung mit der Sekretärin ab, welche (geliehenen) Sachgegenstände (z.B. Laptop, Beamer, Gitarre, etc.) im Rahmen einer Reiseversicherung versichert werden sollen. Hierfür werden die Geräte-Nummer, die Bezeichnung und der Wert der Gegenstände benötigt.
- Die Rechnung (Ecclesia) wird vom Jugendwerks-Rechner beglichen.
7.2 Abwicklung von Schadensfällen
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Die Freizeitleitung macht sich vor der Freizeit mit den Grundlagen zum Versicherungsschutz in der evangelischen Jugendarbeit vertraut.
vgl. Ausführungen von Wolfgang Wilka und Peter Schmidt (ejw)
http://www.ejwue.de/service/versicherungen_k6/
- Im Schadensfall füllen die Freizeitleitungen die notwendigen Formulare vollständig aus und reichen sie i.d.R. zweifach in der ejgp-Geschäftsstelle ein.
- Die Sekretärin fertigt eine Kopie an für die Unterlagen des Bezirksjugendwerks, unterschreibt die Formulare und leitet sie weiter an das ejw.
7.3 Formulare
Diese finden sich unter www.ejwue.de àService à Versicherungen
a) Unfall
http://www.ejwue.de/service/person-wird-verletzt---unfallversicherung__32.htm
Dort findet sich der Link zum Formular.
b) Haftpflicht
http://www.ejwue.de/service/was-ist-bei-einem-haftpflichtschaden-zu-tun__31.htm
Dort findet sich der Link zum Formular.
Achtung:
Größere Personen- sowie Sachschäden (Größenordnung ab 1.000,- EUR) sind umgehend dem ejw telefonisch (0711/9781-284 oder 0711/9781-286) oder per Fax (0711/9781-282) anzuzeigen. Notfalls kann ebenfalls der ECCLESIA Versicherungsdienst direkt eingeschaltet werden.
c) Fahrzeug-Vollversicherung (Kasko)
Fahrzeugschäden an privateigenen Pkw
Meldung:
Bei Schäden an Fahrzeugen (Pkw, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Lkw etc.) ist eine telefonische Schadensmeldung beim ejw (0711/9781-284 oder 0711/9781-286) oder per Fax (0711/9781-282) unbedingt notwendig! Wir veranlassen ggf. die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges durch einen Gutachter oder teilen Ihnen mit, ob das Fahrzeug repariert werden kann. Vom ejw erhalten sie dann die entsprechenden Unterlagen zugeschickt.
- Folgende Daten und Informationen benötigen wir bei der telefonischen Mitteilung:
- Name und Anschrift des Fahrzeughalters und -lenkers
- Fabrikmarke und Typ des Kfz, Baujahr, Kilometerstand, Polizeiliches Kennzeichen
- Schadenort, Zweck der Fahrt, kurze Schilderung des Schadenhergangs
- Beteiligte Fahrzeuge am Unfall, Anschriften der Geschädigten
- Am Fahrzeug eingetretene Schäden und die voraussichtlichen Reparaturkosten
- Wo kann das beschädigte Fahrzeug besichtigt werden?
- Besteht eine eigene Fahrzeug-Versicherung?
Achtung:
Oft bleibt es bei einem Unfall mit einem Fahrzeug nicht nur beim Sachschaden und mitfahrende Personen werden verletzt. Neben der Mitteilung an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters (über diese wird ggf. der Regressanspruch der verletzten Personen abgewickelt) sind für die verletzten Personen "Unfallschadensanzeigen" 3fach ausgefüllt an das ejw zu senden (siehe oben).
Hinweis:
Erkennen Sie bitte grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche an. Überlassen Sie dieses bitte den zuständigen Versicherern*). Sind bei einem selbstverschuldeten Kraftfahrzeugunfall Schäden an Dritten entstanden (Personen, Fahrzeuge, Sachen usw.) so sind diese nicht über die Sammelverträge des ejw und seinen Versicherten abgedeckt. Hierfür muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters in Anspruch genommen werden.
*) Besuche von Mitarbeitern der Versicherungsgesellschaften hinsichtlich einer Schadensbesichtigung sind nur in Abstimmung mit dem ejw zu empfangen. Ebenso bleibt es dem ejw in Abstimmung mit den Versicherern bzw. dem ECCLESIA Versicherungsdienst vorbehalten, Schadensersatzansprüche bzw. Abfindungserklärungen anzuerkennen.
Die Formulare sind auch hier hinterlegt, aber bitte unbedingt vorher auf Aktualität prüfen!
Haftpflichtschadensanzeige (Achtung *.exe Datei)




