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Präventions- und Schutzkonzept

Präventions- und Schutzkonzept
des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Göppingen
und des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Geislingen

Im Zuge der Fusion des Ev. Kirchenbezirks Göppingen und des Ev. Kirchenbezirks Geislingen zum 01.01.2025 haben die beiden weiterhin selbstständigen Jugendwerke ihre bestehenden Schutzkonzepte überarbeitet und sich auf der Basis des Präventions- und Schutzkonzepts des Ev. Kirchenbezirks Geislingen – Göppingen (beschlossen in den Bezirkssynoden am 8.7.2024 und am 8.11.2024) sowie der Selbstverpflichtung des Ev. Jugendwerks in Württemberg (beschlossen in der EJW-Delegiertenversammlung am 8.6.2024) auf ein gemeinsames Präventions- und Schutzkonzept verständigt.

Die Implementierung dieses Präventions- und Schutzkonzeptes findet systematisch im Rahmen der Schulungen unserer Mitarbeitenden statt. Es umfasst folgende Elemente:

1) Schulungen zur Gewaltprävention

Jede/r Mitarbeitende muss bei Angeboten des Bezirksjugendwerks, in denen Schutzbefohlene in seine/ihre Obhut gegeben werden, an einer mehrstündigen Basisschulung zum Thema „Prävention vor (sexualisierter) Gewalt“ teilnehmen.

a) Basisschulungen durch die Bezirksjugendwerke

Das Thema „Prävention vor (sexualisierter) Gewalt“ ist elementarer Bestandteil des Aufbaukurses. Zudem findet mindestens einmal jährlich eine mindestens dreistündige Basisschulung zur Gewaltprävention statt.

b) Aufbauschulungen durch die Bezirksjugendwerke

Darüber hinaus findet jährlich eine Aufbauschulung zur Gewaltprävention zum Erwerb vertiefender Kenntnisse statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

c) Schulungen durch andere Veranstalter

Schulungen anderer Vereine, Verbände und Dachorganisationen (KJR, EJW) werden dann anerkannt, wenn Schulungsinhalte und -umfang unseren Standards entsprechen.

In unserer Seminarübersicht sind die nächsten Gewaltpräventions-Schulungen (inkl. Anmeldemöglichkeit) zu finden.

2) Sensibilisierung der Mitarbeitenden für das Thema „Prävention vor (sexualisierter) Gewalt“ vor Veranstaltungen

Die Leitung einer Veranstaltung (Tagesveranstaltung, Schulung, Freizeit, etc.) verpflichtet sich, die Mitarbeitenden unter Bezugnahme auf die Selbstverpflichtung des EJW und anhand konkreter für die jeweilige Veranstaltung relevanter Fallbeispiele erneut für das Thema „Prävention vor (sexualisierter) Gewalt“ zu sensibilisieren und die Inhalte der Basisschulung aufzufrischen.

Anschließend ist die Selbstauskunftserklärung inkl. Selbstverpflichtung des EJW von den Mitarbeitenden zu unterzeichnen.

Auf der Homepage des Landesjugendwerks ist diese Selbstverpflichtung als PDF zu finden.

3) Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Mitarbeitende in Führungs- oder Leitungspositionen legen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor. Führungs- und Leitungspositionen haben Menschen in den Jugendwerken inne, wenn sie BAK-Mitglied oder Freizeitleitung sind oder einen Arbeitsbereich oder eine Veranstaltung leiten, in dem/der ihnen Schutzbefohlene in ihre Obhut gegeben werden.  

Bei Freizeiten, Aktivitäten und Schulungen, die wenigstens eine Übernachtung umfassen, müssen alle Mitarbeitenden erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

4) Ausnahmeregelung: kurzfristige Teilnahme

Mitarbeitende, die kurzfristig einspringen und daher an keiner Gewaltpräventionsschulung teilgenommen haben, können durch Unterschreiben der Selbstauskunftserklärung inkl. Selbstverpflichtung trotzdem bei der Veranstaltung tätig sein. Ein erweitertes Führungszeugnis muss dann nachgereicht werden. Die Leitung der Veranstaltung trägt hier die Verantwortung.

Weitere Informationen:

Informationen für Eltern

In unserem Qualitätsleitfaden finden Sie viele wissenswerte Details zu unseren Freizeitangeboten!

Finanzielle Unterstützung

Eine Teilnahme an unseren Freizeiten soll nicht am Geld scheitern! Für finanziell schwächere Familien gibt es Hilfe.

Reisebedingungen

Alles Wichtige zu Vertragsschluss, Rücktrittsbedingungen und anderem finden Sie hier vereint.

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Portrait Gabi Baur

Gabi Baur

Bezirksjugendreferentin

Gabi ist verantwortlich für den Bereich der Konfirmanden- und Jugendarbeit.

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Ralf Lehmann

1. Vorsitzender

Ralf ist unser 1. Vorsitzender. Sein Herz schlägt besonders für die Freizeitarbeit und die gemeinsame Gestaltung eines lebendigen und offenen Jugendwerks, in dem wir jungen Menschen Orientierung geben und sie für ein Leben mit Jesus begeistern.

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