Jugendwerksstiftung
Clemens Bittlinger am 23.09.23 in der Stadtkirche Göppingen:
Einlass 18:15 Uhr, Beginn: 19:00 Uhr
„Bleibe in Verbindung“ mit David Plüss und David Kandert
Der Erlös der Veranstaltung kommt der Jugendwerksstiftung Göppingen zugute.
Tickets sind ab sofort im i-Punkt in Göppingen erhältlich
– oder online über diesen >>Link.
Tipp für 18-Jährige: KulturPass einlösen!
Wer wir sind und was wir wollen:
Die Zuweisungen von Kirchensteuermitteln für die Jugendarbeit decken längst nicht mehr den Bedarf einer innovativen und inspirierenden Jugendarbeit. Auch die Zuschüsse der öffentlichen Hand werden mehr und mehr zurück gefahren.
Hier möchte die Jugendwerksstiftung – trotz knapper Kassen – die wachsenden Anforderungen und Wünsche an ein Jugendwerk unterstützen.
Wir wollen mit den Stiftungserlösen die Jugend- und Freizeitarbeit des ejgp fördern. Das heißt:
- Projekte und Aktionen des ejgp finanzieren.
- Das ejgp bei Sachanschaffungen und beim Unterhalt von Immobilien finanziell unterstützen.
- Ehrenamtlich Mitarbeitende durch ein kompetentes Jugendreferententeam schulen, begleiten und fördern.
- Personalstellen mitfinanzieren, um den Erhalt langfristig zu sichern und weitere Personalstellen zu schaffen.
Für diese Aufgabe suchen wir mutig und offen Freunde und Förderer die unsere „Jugendwerksstiftung“ unterstützen.
Die Jugendwerksstiftung veranstaltet jährlich ein öffentliches Benefizkonzert, um die Arbeit der Stiftung und des ejgp bekannt zu machen.
Die „Jugendwerksstiftung Göppingen“ zur Förderung der evangelischen Jugendwerks Bezirk Göppingen wurde am 11.07.2007 gegründet.
Die nächsten Termine:
Arbeitsbereiche
All
Bläser/Musizierende
Erwachsene / Familien
Familien
Freundeskreis / Stiftung
Jugendliche
Junge Erwachsene
Kinder
Mitarbeitende
news
Stiftung
Veranstaltungsart
All
Event
Freizeit
Gremien
Konzert/musikalisches Angebot
Seminar
Spirituelle Angebote
Keine Veranstaltungen
So können Sie uns unterstützen:
Es gibt mehrere Möglichkeiten die Jugendwerksstiftung finanziell zu unterstützen. Dabei kommt es auf Ihre Wünsche an, was mit Ihren Gaben geschehen soll.
Mit Ihrer Spende, die unmittelbar verwendet wird, unterstützen Sie die laufende Arbeit der Jugendwerksstiftung Göppingen.
Wenn Sie wollen, dass Ihre Spende für eine ganz bestimmte Aufgabe verwendet werden soll, dann vermerken Sie dies auf dem Überweisungsvordruck.
Von der Stiftung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Ihnen das Finanzamt bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer anrechnet. Bis zu 20 % Ihrer Einkünfte können sie jedes Jahr für gemeinnützige und religiöse Zwecke steuerlich als Spende geltend machen. Spenden, die den Satz von 20 % übersteigen, können in den folgenden Jahren im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden.
Unsere Bankverbindung
IBAN: DE 14 610 605 000 230 230 008
BIC: GENODES1VGP
bei der Volksbank Göppingen eG
In eine Stiftung können Zustiftungen in Form von Bargeld, Immobilien und auch Erbschaften gegeben werden. Das dadurch entstandene Vermögen fließt nicht in den aktuellen Haushalt der Stiftung, sondern wird zur Erreichung des Stiftungszwecks fest angelegt und bleibt als Stiftungskapital ungeschmälert erhalten.
Wenn Sie also eine langfristige Unterstützung der Stiftungsarbeit wünschen, dann können Sie mit einem Geldbetrag, einer Immobilie oder einer Erbschaft das Stiftungskapital erhöhen, benannt als Zustiftung.
Das Stiftungskapital und damit Ihre Zustiftung bleiben erhalten und nur der Ertrag daraus kommt der Stiftungsarbeit zugute.
Steuerlich gilt ebenfalls der Höchstsatz von 20 %. Übersteigende Beträge bis 1 Million Euro können dann in den folgenden neun Jahren geltend gemacht werden.
Guthaben (Mindestsumme 5.000,- Euro), die Sie vorübergehend oder für eine bestimmte Zeit nicht benötigen, können Sie der Jugendwerksstiftung Göppingen als zinslose Darlehen zur Verfügung stellen. Wir legen den Betrag an und verwenden die Zinserträge für die laufende Arbeit. Für Sie entfällt ggf. die Versteuerung der Zinsen und die Jugendwerksstiftung Göppingen kann die Erträge in voller Höhe einsetzen.
Ihr Darlehen kann jederzeit gekündigt und wieder zurückgezahlt werden.
Eine eventuelle (auch teilweise) Umwandlung von zinslosen Darlehen in Spenden oder Zustiftungen ermöglicht Ihnen die oben genannten steuerlichen Vorteile.
Sie können in Ihrem Testament oder Erbvertrag festlegen, dass Teile Ihres Vermögens der Jugendwerksstiftung Göppingen zugewendet werden sollen.
Dies erfolgt ohne Abzug von Erbschaftssteuer und steht der Stiftung somit vollständig zur Unterstützung ihrer Arbeit zur Verfügung.
Wer erbt, muss dafür Erbschaftssteuer zahlen. Diese entfällt aber rückwirkend, wenn der Erbe das Geerbte innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwendet.
Die Bundesrepublik Deutschland begünstigt die Anlageform der Stiftung durch besondere steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Gerne vermitteln wir Ihnen eine fachmännische Beratung über alle steuerlichen Belange, die mit unserer Stiftung zusammenhängen.
Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE 14 610 605 000 230 230 008
BIC: GENODES1VGP
bei der Volksbank Göppingen eG
Das waren unsere Benefizveranstaltungen bis jetzt:
Die Jugendwerksstiftung sagt DANKE an alle Künstler für die tolle Unterstützung!

Cindy Rinck und Verena Zahn

Pfaffenpfeffer

Bezirksbläserensemble

Die Vorletzten
Clemens Bittlinger

Lesung und Musik
Bezirksbläserensemble

Chor-Konzert
Kabarett
Schwäbischer Posaunendienst
Pfaffenpfeffer

Gospelkonzert

Konzert
Ihre Ansprechpartner*innen:

Manfred Pohl
Bei Fragen bezüglich Freundeskreis oder Jugendwerksstiftung steht er gerne zur Verfügung!